HARTMANN | Retouren in medizinischen Einrichtungen
… Property of PAUL HARTMANN AG. Transfer to third party and copying without permission not permitted . page 1 of 8 Template: SOP-M3.1-01a_EN_Annex 5, Version: 2 .0, valid from 15.02.2016 Doc.-No./-Name: CP-S3.3.3-01_Annex_2 Retouren in medizinischen Version/Date: 1.0/15.04.2017 Unit/Dept.: Einrichtungen – returns Issued by: CPO-HSE from healthcare facilities Produkte, die mit Biostoffen der Risikogruppe 4 der Biostoffverordnung kontaminiert sein könnten, sollten grundsätzlich nicht zurück geschickt werden. 2. … Können die unter Punkt 2 genannten Verfahren nicht gewährleistet werden, so ist das biologisch kontaminierte Produkt, ggf. nach vorheriger Rücksprache mit dem Hersteller, in einer zusammengesetzten Verpackung, die von Verpackungsaufbau, -qualität und -größe der Verpackungsanweisung P 650 ADR (bei Luftfracht auch IATA-DGR) genügt, in folgender Weise zu versenden: a) Einlegen des Produktes in ein flüssigkeitsdichtes, verschließbares Primärgefäß (Primärverpackung) b) Einlegen des Primärgefäßes in eine Sekundärverpackung; bei flüssigen Materialien ist zwischen Primär- und Sekundärverpackung ausreichend absorbierendes Material einzubringen c) Versand der Sekundärverpackung in einer Außenverpackung (bspw. gepolsterter Papierumschlag oder kistenförmige Verpackung aus Pappe) Die Umverpackung wird gekennzeichnet mit der UN-Nummer 3373 für biologische Stoffe, Kategorie B, und dem Vermerk: "Biologischer Stoff, Kategorie B". BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B Bitte beachten Sie: Die ordnungsgemäße Dekontamination (s. Punkt 2.) erspart Verpackungsaufwand und -kosten! Property of PAUL HARTMANN AG. Transfer to third party and copying without permission not permitted . page 3 of 8 Template: SOP-M3.1-01a_EN_Annex 5, Version: 2 .0, valid from 15.02.2016 Doc. …
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