Aenderungen-oder-zu-erwartende-Aenderungen-in-der-Kostenerstattung-der-Wundtherapeutika
… Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 1.Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. 13 stimmberechtigte Mitglieder Änderungen oder zu erwartende Änderungen in der Kostenerstattung der Wundtherapeutika Prof. … Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein Landesverbände der Krankenkassen + Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den Verein- barung medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. … Erfasst sind auch Gegenstände, die zur individuellen Erstellung von einmaligen Verbänden an Körperteilen, die nicht oberflächengeschädigt sind um Körperteile zu stabilisieren, zu immobilisieren oder zu komprimieren. …
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