HARTMANN | Retouren in medizinischen Einrichtungen
… .: Einrichtungen – returns Issued by: CPO-HSE from healthcare facilities Diese Empfehlung wendet sich an die Verantwortlichen medizinischer Einrichtungen und de ren Mitarbeiter, die mit kontaminierten Retouren Umgang haben. … Beim Umgang mit Retouren sind dabei neben dem Arbeitsschutzrecht auch Infektionsschutz- , Gefahrstoff- und Gefahrgut- Vorschriften zu beachten. Diese Handlungsempfehlung soll den Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen. … Können die unter Punkt 2 genannten Verfahren nicht gewährleistet werden, so ist das biologisch kontaminierte Produkt, ggf. nach vorheriger Rücksprache mit dem Hersteller, in einer zusammengesetzten Verpackung, die von Verpackungsaufbau, -qualität und -größe der Verpackungsanweisung P 650 ADR (bei Luftfracht auch IATA-DGR) genügt, in folgender Weise zu versenden: a) Einlegen des Produktes in ein flüssigkeitsdichtes, verschließbares Primärgefäß (Primärverpackung) b) Einlegen des Primärgefäßes in eine Sekundärverpackung; bei flüssigen Materialien ist zwischen Primär- und Sekundärverpackung ausreichend absorbierendes Material einzubringen c) Versand der Sekundärverpackung in einer Außenverpackung (bspw. gepolsterter Papierumschlag oder kistenförmige Verpackung aus Pappe) Die Umverpackung wird gekennzeichnet mit der UN-Nummer 3373 für biologische Stoffe, Kategorie B, und dem Vermerk: "Biologischer Stoff, Kategorie B". …
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