Aktualisierte Patienteninformation zu Hilfsmittelzuzahlungen
… Für erstere beträgt die Zuzahlung des Patienten zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch maximal 10 € für den gesamten Monatsbedarf. Bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wird die Zuzahlung für jedes abgegebene Hilfsmittel berechnet. Die Höhe der Zuzahlung hängt von Vergütungsform und Art des Hilfsmittels ab. Versicherte müssen während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze von zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens leisten, für chronisch kranke Patienten liegt diese Grenze zur Zuzahlungsbefreiung bei einem Prozent. … Die Patienteninformation kann hier kostenlos heruntergeladen werden Aktualisierte Patienteninformation zu Hilfsmittelzuzahlungen Aktualisierte Patienteninformation zu Hilfsmittelzuzahlungen Aktualisierte Patienteninformation zu Hilfsmittelzuzahlungen Der BVMed hat seine Patienteninformation zu Zuzahlungen bei der Verordnung von Hilfsmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung aktualisiert. …
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