… Ich halte diese deshalb für rechtlich problematisch, weil sie einseitige Verordnungsempfehlungen für die Produkte eines bestimmten Herstellers enthalten. Hierzu sind die Kassen an sich nicht berechtigt. … Letztlich Bedarf es für einen wirksamen Vertragsschluss aber einer Einigung über den Gegenstand der Lieferung und den Preis. Können Sie nochmals näher auf die Informationen an Ärzte eingehen? Hier stellt sich bei den, zumal im Sprechstundenbedarf stets gemeinsam handelnden, Gesetzlichen Krankenkassen als öffentlich-rechtlichen Körperschaften die Frage, welchen Bindungen diese bei ihrer Informationstätigkeit unterliegen. … In Bereichen, in denen es, anders als etwa bei Hilfsmitteln auf Grund des dortigen Hilfsmittelverzeichnisses, ein einer hinreichend validen Clusterung fehlt, ist das letztlich aufwändig und schwer leistbar. …