Erstattungsfähige Verbandmittel
Erstattungsfähigkeit erneut verlängert für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“
… Die rechtliche Grundlage dazu liefert §31 des 5. Sozialgesetzbuch. Was aber nun genau ein Verbandmittel ist, darüber gibt es seit Jahren Diskussionen. Grundsätzlich sind drei Typen zu unterscheiden: zum einen die klassischen Verbandmittel und Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften zum anderen „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“. … Uneingeschränkt erstattungsfähige Verbandmittel Sonderfall „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ Nehmen Produkte durch pharmakologische, immunologische und metabolische Wirkweisen aktiven Einfluss auf die Wundheilung, gelten sie als „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“. … Lesen Sie mehr Rechtzeitig umstellen Auch wenn Hydrogele und antimikrobiell wirkende Produkte also bis zum 2. Dezember 2024 noch voll erstattungsfähig sind, ist es sicherlich sinnvoll, rechtzeitig bisher verwendete Behandlungskonzepte zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. …
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